Betriebsrat

Betriebsräte stehen im Spannungsverhältnis zwischen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberinteressen. Die Balance ist nicht immer leicht auszuhalten. Stets muss eine für beide Seiten akzeptable Lösung gefunden werden.

Betriebsräte müssen in den täglichen Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber wissen, wie weit ihre Mitbestimmungsrechte reichen. Sie müssen wissen, welche Argumente sie dem Arbeitgeber gegenüber anbringen und an welcher Stelle das Gremium zu Kompromissen bereit sein könnte.

Für die tägliche Arbeit sind die Grenzen der Mitbestimmung von großer Bedeutung.

Dabei ist vor allem zu klären, ob ein Mitbestimmungsrecht im Rahmen eines gerichtlichen Beschlussverfahrens durchgesetzt werden kann.

Rechtsanwältin Bärbel Hirsch berät, schult und vertritt Betriebsräte

  • in allen Aufgaben gemäß Betriebsverfassungsrecht und Mitbestimmungsrecht
  • in gerichtlichen und aussergerichtlichen Verhandlungen mit Arbeitgebern
  • bei der täglichen Betriebsratsarbeit

und unterstützt Betriebsräte bei der Lösung der damit verbundenen Problem- und Fragestellungen, zum Beispiel im Rahmen von

Vorteile

  • Beratung und Vertretung durch qualifizierte Fachanwältin und Mediatorin im Arbeitsrecht
  • 16 Jahre Berufspraxis bei Gericht und in direkten Verhandlungen mit Arbeitgebern
  • Alle Arbeitsgerichte, Landesarbeitsgerichte, Bundesarbeitsgericht
  • Kenntnis vieler Arbeitgeber in der Region, kleine, mittelständische und grosse Unternehmen
  • Kanzlei- und Online-Termine kurzfristig vereinbar für eine zügige Bearbeitung