Sozialplan

Als Sozialplan wird eine Vereinbarung zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber bezeichnet, die den Ausgleich oder die Milderung der wirtschaftlichen Nachteile regelt, die den Arbeitnehmern infolge von geplanten Betriebsänderungen entstehen.

Kommt keine solche Vereinbarung zustande, kann sie auch durch den Spruch einer Einigungsstelle ersetzt werden.

Vorteile

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  • Alle Arbeitsgerichte, Landesarbeitsgerichte, Bundesarbeitsgericht
  • Kenntnis vieler Arbeitgeber in der Region, kleine, mittelständische und grosse Unternehmen
  • Kanzlei- und Online-Termine kurzfristig vereinbar für eine zügige Bearbeitung