Sozialplan

Als Sozialplan wird eine Vereinbarung zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber bezeichnet, die den Ausgleich oder die Milderung der wirtschaftlichen Nachteile regelt, die den Arbeitnehmern infolge von geplanten Betriebsänderungen entstehen.

Kommt keine solche Vereinbarung zustande, kann sie auch durch den Spruch einer Einigungsstelle ersetzt werden.

Vorteile

  • Beratung und Vertretung durch qualifizierte Fachanwältin und Mediatorin im Arbeitsrecht
  • 16 Jahre Berufspraxis bei Gericht und in direkten Verhandlungen mit Arbeitgebern
  • Alle Arbeitsgerichte, Landesarbeitsgerichte, Bundesarbeitsgericht
  • Kenntnis vieler Arbeitgeber in der Region, kleine, mittelständische und grosse Unternehmen
  • Kanzlei- und Online-Termine kurzfristig vereinbar für eine zügige Bearbeitung

Anwalt.de Bewertungen

[smartslider3 slider=“12″]

Google Bewertungen

[smartslider3 slider=“6″]

CORONA: Bleiben Sie gesund!

Per Telefon, E-Mail und Kontaktformular sind wir – wie immer – für Sie erreichbar. In der Kanzlei und bei Gericht gelten die üblichen Regeln für Mindestabstand und Mund-Nasen-Schutz. Nutzen Sie unsere Online / Video / Telefon Beratung. Weitere Informationen finden Sie hier