Anwalt Arbeitsrecht Hannover: Rechtsanwältin Bärbel Hirsch
Der Rechtsanwalt für Ihren Kündigungsschutz.
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Wir klären: Was ist Ihr Ziel? Wie sind Ihre Chancen?
Wenn Sie von Ihrem Arbeitgeber die Kündigung erhalten haben, bleibt nicht viel Zeit.
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Fachanwalt für Ihr Arbeitsrecht
Holen Sie sich kompetenten Rat vom Fachanwalt Arbeitsrecht mit 16 Jahren Berufserfahrung mit Schwerpunkt auf dem Arbeitsrecht für Angestellte, Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen.
Rechtsanwältin Bärbel Hirsch, Fachanwältin für Arbeitsrecht
- klärt mit Ihnen die aktuelle Situation, Ihr persönliches Interesse; definiert mit Ihnen realistische Ziele für die Beendigung des bisherigen Arbeitsverhältnisses mit Freistellung, Abfindung oder Ihre Weiterbeschäftigung;
- prüft, ob die Voraussetzungen für Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz in Ihrem Fall erfüllt sind;
- schätzt ab, was Sie mit einer Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht erreichen bzw. wie Sie zu einem für Sie günstigen Vertrag zur Aufhebung Ihres Arbeitsverhältnisses, ggf. mit Zahlung einer Abfindung;
- vertritt Sie vor dem Arbeitsgericht und übernimmt für Sie die Verhandlungen mit dem Arbeitgeber
Mit Arbeitsrecht erfolgreich
Die Regeln können Sie googeln. Entscheidend ist die Erfahrung aus Hunderten von ähnlichen Fällen.
Anwalt Arbeitsrecht Hannover
Bärbel Hirsch
Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht
Dragonerstr. 37
30163 Hannover (Vahrenwald-List)
Email: kanzlei@baerbelhirsch.de
Telefon: 0511 162 906 40
Rechtsanwaltskanzlei für Angestellte und Arbeitnehmer-innen
Die Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht Bärbel Hirsch in Hannover ist auf das Arbeitsrecht von Angestellten und Arbeitnehmer-innen spezialisiert, die in Deutschland beschäftigt sind.
Die Kanzlei ist bundesweit tätig.
Schwerpunkte: Arbeitsrecht Hannover und Region Hannover, Hameln, Hildesheim.
Ein Fall für den Rechtsanwalt: Typische Ausgangssituationen
Eine typische Ausgangssituation für einen Rechtsanwalt Arbeitsrecht ist die Kündigung des bisherigen Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber:
- Arbeitgeber kündigt Arbeitnehmer
- fristgerecht oder fristlos
- mit oder ohne Kündigungsgrund
Sie sind mit der Kündigung nicht einverstanden, wollen sich dagegen wehren, mit dem Ziel
- Weiterbeschäftigung oder
- einvernehmliche Beendigung (Aufhebung)
Eine andere typische Situation im Arbeitsrecht für Angestellte und Arbeitnehmer-innen ist: der Arbeitgeber hat eine Abmahnung erteilt. Sie erwarten, dass die Kündigung bald folgen wird. Sie fragen sich, wie reagieren Sie jetzt am besten?
Lässt sich die Kündigung abwenden? Welche Alternativen haben Sie? Welche Aussicht auf Erfolg, vor dem Arbeitsgericht oder in aussergerichtlichen Verhandlungen mit Ihrem Arbeitgeber?
Zunächst ist entscheidend, welche Art von Arbeitsvertrag Sie haben:
- Vollzeit- oder Teilzeitkraft
- geringfügig beschäftigt
- unbefristetes Arbeitsverhältnis
- oder befristeter Arbeitsvertrag
Ausgehend von Ihrem Arbeitsvertrag gelten für Sie eventuell besondere Bestimmungen, z.B.
- Schwangerschaft / Mutterschutz / Elternzeit
- Arbeitsunfähigkeit / Krankheit
- Behinderung / Schwerbehinderung
- Renteneintritt steht bevor
- Betriebsräte (Betriebsratstätigkeit)
Eine ganz andere Ausgangssituation besteht, wenn nicht Ihr Arbeitgeber sondern Sie selbst kündigen möchten, zum Beispiel, weil Sie einen neuen Job gefunden haben, der Ihre aktuellen Ziele besser erfüllt als die bisher ausgeübte Tätigkeit. Und Sie deshalb einen neuen Arbeitsvertrag mit einem anderen Arbeitgeber abschliessen möchten.
Rechtsanwälte streiten für das Recht ihrer Mandanten und Mandantinnen
Ihr Handlungsspielraum ist viel größer, als Sie jetzt denken.
Oft haben Sie die Wahl, ob Sie die Lösung alleine voranbringen. Eventuell unterstützt Sie Ihre Rechtsanwaltskanzlei im Hintergrund des Geschehens. Oder ob Sie einen Rechtsanwalt mit der Vertretung Ihrer Interessen beauftragen.
Oft haben Sie auch die Wahl, ob Sie für Ihr Arbeitsrecht besser gerichtlich oder aussergerichtlich vorgehen, wie Sie den Rechtsanwalt Ihres Vertrauens vorgehen lassen.
Für die arbeitsrechtliche Auseinandersetzung zwischen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite empfiehlt sich grundsätzlich, einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Das heisst, ihm oder ihr das Mandat zur Interessenvertretung zu erteilen. Obwohl Rechtsanwälte vor dem Arbeitsgericht erst ab der zweiten Instanz verpflichtend vorgeschrieben sind.
Denn tatsächlich beginnt die anwaltliche Tätigkeit weit im Vorfeld einer gerichtlichen Auseinandersetzung mit einer fundierten Rechtsberatung. Oft ist abzuwägen, ob die Klage vor Gericht überhaupt Aussicht auf Erfolg hat. Oder ob eine aussergerichtliche Einigung der Parteien mehr verspricht, im Interesse des Mandanten oder der Mandantin. Was vor allem bei Aufhebungsvertragsverhandlungen häufig der Fall ist, wo es um die Zahlung einer Abfindung und die Festlegung weiterer für Sie wichtiger Konditionen geht.
Aussergerichtlich ist im Arbeitsrecht (fast) alles möglich in Form von Telefonaten, Telefon- / Video-Konferenzen, Schriftverkehr per E-Mail oder Briefpost und persönlichen Treffen, mit Ihrem Arbeitgeber direkt, der Personalabteilung, oder auch mit der Anwaltskanzlei Ihres Arbeitgebers und anderen Beteiligten wie z.B. dem Betriebsrat.
Kündigung oder Aufhebung: der erfahrene Fachanwalt findet die beste Lösung für Sie
Eine nachhaltige und für Sie erfolgreiche Lösung erreichen Sie dadurch, dass Sie einen Anwalt beauftragen, der im Arbeitsrecht für Arbeitnehmer nicht nur die Regeln kennt, sondern aus Erfahrung auch genau weiss
- wie diese Regeln in Ihrem Fall zu Ihrem größtmöglichen Nutzen auszulegen sind;
- was für Sie der einfachste, schnellste und günstigste Weg ist, an Ihr Ziel zu kommen;
- wie Sie für Sie die bestmögliche Lösung finden.
Der Fachanwalt für Arbeitsrecht ist eine zusätzliche Qualifikation für Rechtsanwälte. Der Titel wird von der Bundesrechtsanwaltskammer vergeben, nach erfolgreich bestandener Prüfung und jährlich zu erneuerndem Nachweis entsprechender Weiterbildung.
Es geht um Ihr Arbeitsrecht
Nutzen Sie die 3-Wochen-Frist. Vertrauen Sie der erfahrenen Spezialistin für Kündigungsschutz.
Profitieren Sie von 16 Jahren Fachanwalt-Erfahrung im Arbeitsrecht für Arbeitnehmer und Angestellte mit Hunderten von Kündigungen, Kündigungsschutzverfahren und Aufhebungsvertragsverhandlungen.
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Beratung in Hannover oder online
Die Erstberatung erfolgt in der Regel telefonisch.
Nach Vereinbarung kann die weitere Beratung in der Kanzlei in Hannover oder online stattfinden, per Videokonferenz.
Terminvereinbarung
- telefonisch in Hannover unter 0511 162 906 40
- oder per Email an kanzlei@baerbelhirsch.de
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Bewertungen
Rechtsanwalt Hannover Arbeitsrecht Bärbel Hirsch:
So bewerten Mandantinnen und Mandanten die Zusammenarbeit und den gemeinsam erreichten Erfolg: