Abmahnung im Arbeitsrecht: Rechtsanwältin Bärbel Hirsch

Gegen eine Abmahnung gerichtlich vorzugehen, ist nicht immer sinnvoll. Alternativ können Sie z.B. eine Gegendarstellung zur Personalakte hinzufügen lassen.

Wird Ihnen von Ihrem Arbeitgeber ein bestimmtes Verhalten zur Last gelegt? Sie sind sich keiner Schuld bewusst, fühlen sich zu Unrecht beschuldigt? Es ist verständlich, wenn Sie sie sich zur Wehr setzen wollen, weil Sie sich Vorwürfen ausgesetzt fühlen, die nicht gerechtfertigt sind.

Wenn Sie Klage einreichen auf „Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte“, stellt das Arbeitsgericht fest, ob die Vorwürfe berechtigt oder unberechtigt sind. Arbeitsrechtler sprechen bei derartigen Klagen deshalb von Beweissicherungsverfahren.

Allerdings werden Abmahnungen ohnehin gerichtlich überprüft, falls es später zur Kündigungsschutzklage bzw. zum Kündigungsschutzverfahren kommt. Aus diesem Grund ist es manchmal besser, schlicht eine Gegendarstellung zu schreiben und diese zur Personalakte zu reichen.

Lassen Sie uns gemeinsam überlegen, was in Ihrem konkreten Fall die beste Strategie ist.