Aufhebungsvertrag im Arbeitsrecht: Rechtsanwältin Bärbel Hirsch
Wir verhandeln mit Ihrem Arbeitgeber / Ihrer Arbeitgeberin über Ihren Aufhebungsvertrag, ggf. mit Abfindung, Freistellung und weiteren, für Sie günstigen Konditionen.
Kommt der Aufhebungsvertrag zwischen Arbeitgeberseite und Arbeitnehmerseite zustande, wird das betreffende Arbeitsverhältnis einvernehmlich aufgelöst bzw. aufgehoben, statt von Arbeitgeberseite eine Kündigung auszusprechen.
Es gibt viele Situationen, in denen es Arbeitgeber/innen vorziehen, das Arbeitsverhältnis durch Abschluss eines Aufhebungsvertrages zu beenden, statt zu kündigen.
Statt „Aufhebung“ sind auch die Bezeichnungen „Auflösung“ oder „Abwicklung“ üblich. Statt „Vertrag“ wird auch von einer „Vereinbarung“ gesprochen. Die folgenden Bezeichnungen sind in diesem Zusammenhang also gleichbedeutend:
- Aufhebungsvertrag / Aufhebungsvereinbarung
- Auflösungsvertrag / Auflösungsvereinbarung
- Abwicklungsvertrag /Abwicklungsvereinbarung
Vorteile eines Aufhebungsvertrages
Ein Aufhebungsvertrag zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber bzw. Ihrer Arbeitgeberin kann für Sie mit handfesten Vorteilen verbunden sein:
- Sie haben Planungssicherheit, was den Kündigungstermin angeht.
- Ihr Arbeitgeber kann Sie bis zu diesem Termin freistellen.
- Sie erhalten möglicherweise eine hohe Abfindung ausgezahlt.
- Der Arbeitgeber vergütet Ihnen ggf. die nicht genommenen Urlaubstage.
Darüber hinaus kann für Sie besonders wichtig sein, dass die Agentur für Arbeit Ihnen keine Sperre erteilt, falls Sie sich dort arbeitssuchend melden, für die Zeit nach Beendigung des bisherigen Arbeitsverhältnisses.
Was wir in Ihrem speziellen Fall erreichen können, hängt ab von
- Ihrer Ausgangssituation
- Ihren Interessen und
- Ihrer Zielsetzung
Wir klären mit Ihnen die Situation und entwickeln für Sie die beste Vorgehensweise. Vor allem schätzen wir für Sie die Erfolgsaussichten realistisch ein. Aus der Erfahrung mit vielen ähnlichen Fällen, die wir über die Jahre gesammelt haben. Vor Gericht und in aussergerichtlichen, direkten Verhandlungen. Mit Arbeitgebern aus den verschiedensten Branchen auf der Gegenseite.
Vereinbaren Sie Ihren Termin mit Bärbel Hirsch in der Kanzlei oder online / per Video.
Inhalte eines Aufhebungsvertrages
Üblicherweise finden sich in einem Aufhebungsvertrag die folgenden Inhalte:
- Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- Grund der Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- Freistellung unter Fortzahlung der Vergütung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist
- bezifferte, ausstehende Lohn-/Gehaltszahlungen und Sonderzahlungen
- Abgeltung von Urlaubsansprüchen und Überstunden
- gegebenenfalls Zahlung einer Abfindung
Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Um Verluste beim Anspruch auf Arbeitslosengeld zu vermeiden, ist unbedingt zu beachten, dass die Kündigungsfrist eingehalten wird.
Grund der Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Eine Sperrzeit bei der Agentur für Arbeit entsteht unter Umständen nicht, wenn das Arbeitsverhältnis zur Vermeidung einer ansonsten unumgänglichen, betriebsbedingten Kündigung durch den Abschluss eines Aufhebungsvertrages beendet wird.
Höhe der Abfindung
Im Aufhebungsvertrag wird häufig vereinbart, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Abfindung zahlt.
Wenn Sie daraus schließen, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Abfindung zu zahlen oder Sie als Arbeitnehmer/in einen Anspruch auf Zahlung einer Abfindung haben, liegen Sie leider falsch.
Checkliste Abfindung
Allgemeine Erledigungsklausel
Eine allgemeine Erledigungserklärung sollte nicht unterzeichnet werden, wenn der Arbeitnehmer nach Abschluss des Aufhebungsvertrages noch Ansprüche gegen den Arbeitgeber geltend machen will, die nicht im Aufhebungsvertrag geregelt wurden.
Vorteile
- Beratung und Vertretung durch qualifizierte Fachanwältin und Mediatorin im Arbeitsrecht
- 16 Jahre Berufspraxis bei Gericht und in direkten Verhandlungen mit Arbeitgebern
- Alle Arbeitsgerichte, Landesarbeitsgerichte, Bundesarbeitsgericht
- Kenntnis vieler Arbeitgeber in der Region, kleine, mittelständische und grosse Unternehmen
- Kanzlei- und Online-Termine kurzfristig vereinbar für eine zügige Bearbeitung
Bewertungen
So bewerten Mandantinnen und Mandanten die Zusammenarbeit und den gemeinsam erreichten Erfolg: