Betriebsbedingte Kündigung

Bei einer betriebsbedingten Kündigung liegt der Kündigungsgrund in einer unternehmerischen Entscheidung des Arbeitgebers. Mit der Kündigung erklärt der Arbeitgeber, dass der betreffende Arbeitsplatz künftig wegfallen soll.

Oft sind zeitgleich mehrere Arbeitsplätze betroffen.

Zur Begründung werden dringende betriebliche Erfordernisse angeführt, zum Beispiel die Schliessung oder Auslagerung eines Geschäftsbereichs, sonstige Massnahmen zur Umstrukturierung oder die Stilllegung eines Betriebes.

Nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) müssen die geplanten, betrieblichen Veränderungen zu einem dauerhaften Wegfall der betroffenen Arbeitsplätze führen. Und der Arbeitgeber ist verpflichtet zu prüfen, ob die betroffenen Arbeitnehmer/innen ersatzweise anderweitig beschäftigt werden können, ohne das Arbeitsverhältnis zu beenden.

Gibt es im Betrieb vergleichbare Arbeitsplätze, die nicht von der Kündigung betroffen sind, sind auch die Regeln einer möglichst gerechten Sozialauswahl zu erfüllen.

Checkliste Kündigungsschutz

Genießen Sie Kündigungsschutz? Muss Ihr Arbeitgeber das Kündigungsschutzgesetz beachten? Gehören Sie zu den besonders geschützten Personen?