Eigenkündigung

Was sollten Sie beachten, wenn Sie Ihr Arbeitsverhältnis selbst kündigen bzw. beenden wollen?

Frist einhalten

Welche Frist sollten Sie einhalten, wenn Sie Ihren Arbeitsvertrag kündigen wollen und nicht mehr weiter bei Ihrem bisherigen Arbeitgeber arbeiten möchten?

Schauen Sie als Erstes in Ihren Arbeitsvertrag.

Was ist dort zur Kündigung durch den Arbeitnehmer geregelt?

Nach § 622 BGB gelten verlängerte Kündigungsfristen grundsätzlich nur für Arbeitgeber, nicht für Sie als Arbeitnehmer.

Unabhängig davon, wie lange das Arbeitsverhältnis bestanden hat, können Sie als Arbeitnehmer/in gemäß § 622 BGB innerhalb von 4 Wochen zum 15. des Monats oder zum Monatsende kündigen.

Verlängerte Kündigungsfrist

Abweichend von § 622 BGB ist in einigen Arbeitsverträgen geregelt, dass auch für Sie als Arbeitnehmer/in eine längere Kündigungsfrist gelten soll.

Wie gehen Sie vor, wenn die arbeitsvertraglich vereinbarte Kündigungsfrist länger ist als Sie in dem Arbeitsverhältnis verbleiben wollen?

Was tun, wenn Sie ein neues Beschäftigungsverhältnis haben und der alte Arbeitgeber darauf besteht, dass Sie sich an die vertraglich vereinbarte, verlängerte Kündigungsfrist halten?

Häufig finden sich in Arbeitsverträgen folgende Formulierungen:

„Die ersten sechs Monate des Arbeitsverhältnisses gelten gemäß § … als Probezeit. Innerhalb der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis beiderseits mit einer Frist von 14 Tagen gekündigt werden.“

„Nach Ablauf der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis ordentlich, unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen, gekündigt werden. Gesetzliche Verlängerungen der Kündigungsfristen gelten nicht nur für den Arbeitgeber, sondern in gleicher Art und Weise auch für den Arbeitnehmer.“

„Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.“

„Jede Kündigung bedarf der Schriftform.“

§ 622 Abs. 2 BGB

lautet:

„Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen

  1. zwei Jahre bestanden hat, einen Monat zum Ende eines Kalendermonats,
  2. fünf Jahre bestanden hat, zwei Monate zum Ende eines Kalendermonats,
  3. acht Jahre bestanden hat, drei Monate zum Ende eines Kalendermonats,
  4. zehn Jahre bestanden hat, vier Monate zum Ende eines Kalendermonats,
  5. zwölf Jahre bestanden hat, fünf Monate zum Ende eines Kalendermonats,
  6. fünfzehn Jahre bestanden hat, sechs Monate zum Ende eines Kalendermonats,
  7. zwanzig Jahre bestanden hat, sieben Monate zum Ende eines Kalendermonats.“

Beachten Sie: Niemand kann Sie zwingen

Niemand kann Sie zwingen, Ihr Arbeitsverhältnis fortzusetzen, wenn Sie das nicht möchten.

Der Arbeitgeber kann Ihre Arbeitskraft und die Einhaltung des Arbeitsvertrages nicht im Wege der Zwangsvollstreckung einklagen. Deshalb können Sie das Arbeitsverhältnis grundsätzlich auch ohne Einhaltung der Kündigungsfrist kündigen. Entscheidend ist, ob und welche Risiken Sie eingehen, wenn Sie das Arbeitsverhältnis von sich aus kündigen, ohne die Kündigungsfrist einzuhalten.

Schadenersatz

Der Arbeitgeber könnte auf Schadensersatz klagen, wenn Sie das Arbeitsverhältnis vorzeitig ohne Einhaltung der Kündigungsfrist beenden.

Voraussetzung ist, dass dem Arbeitgeber ein Schaden entstanden ist. Der Schaden muss tatsächlich eingetreten sein. In einem Prozess muss Ihr Arbeitgeber dies beweisen. In der Praxis fällt das schwer.

Kaum ein Arbeitgeber kann beweisen, dass ihm durch den Wegfall Ihrer Arbeitskraft zum Beispiel Ware verdorben ist oder ein Auftrag nicht termingerecht abgearbeitet werden konnte. In der Regel werden Arbeitskollegen die zusätzliche Arbeit auffangen. Allenfalls ist denkbar, dass der Schaden dann in der Vergütung der Überstunden oder durch den Einsatz zusätzlicher Arbeitskräfte entstanden ist. In Abzug zu bringen ist dann aber Ihre Vergütung, so dass am Ende der Schadensberechnung Ihr Risiko deutlich geringer ist, als zunächst angenommen.

Sicher. Ihr Arbeitgeber wird nicht begeistert sein, wenn er mit Ihnen eine gute Arbeitskraft verliert. Es gibt aber eine Lösung, weil Sie rechtlich und faktisch die deutlich bessere Position haben.

Finden Sie eine gute Lösung

Das Einzige, was Sie in der Regel noch von Ihrem Arbeitgeber wollen, ist ein gutes Arbeitszeugnis. Deshalb sollten Sie das Arbeitsverhältnis möglichst im Guten beenden.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf

Rufen Sie an. Schreiben Sie.

Wir finden eine Lösung und verhandeln mit dem Arbeitgeber eine Vereinbarung, die Ihrer beider Interessen berücksichtigt.

Vertragsstrafe

Was müssen Sie beachten, wenn Ihr Arbeitsvertrag eine Vertragsstrafe beinhaltet?

Hier muss geprüft werden, ob die Formulierung der Rechtsprechung standhält. Es sind viele Formulierungen im Umlauf, die in der Zwischenzeit von der Rechtsprechung kassiert wurden.

Schriftform

Was bedeutet „schriftlich“ im Zusammenhang mit Ihrer Eigenkündigung und was müssen Sie beachten?

Grundsätzlich gilt auch für Arbeitnehmer: Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Wichtig ist, dass aus Ihrem Kündigungsschreiben eindeutig hervorgeht, dass Sie das Arbeitsverhältnis beenden wollen, z.B. nach dem Muster

Hiermit kündige ich das zwischen uns bestehende Arbeitsverhältnis fristgemäß zum ….

Achten Sie auf die korrekte Adressierung, versehen Sie das Schreiben mit dem aktuellen Datum, unterzeichnen Sie es eigenhändig und senden / übergeben Sie es Ihrem Arbeitgeber im Original.

Ein Fax oder eine Nachricht per E-Mail, WhatsApp, SMS o.ä. ist definitiv nicht ausreichend.

Versand- und Empfangsbestätigung

Lassen Sie sich bestätigen, dass Ihr Arbeitgeber das Kündigungsschreiben erhalten hat. Ein Einschreiben mit Rückschein ist nicht notwendig und sogar riskant, da Sie nicht sicherstellen können, wann Ihr Arbeitgeber das Schreiben tatsächlich erhält.

Besser, Sie senden Ihre Kündigung per Post und einfachem Einschreiben an Ihren Arbeitgeber. So können Sie nachweisen, wann Sie das Kündigungsschreiben versandt haben.

Fahrradkuriere sind gut und günstig

Wenn Sie auf Nummer Sicher gehen möchten, mit Versand- und Empfangsbestätigung, dann googeln Sie den nächstgelegenen Fahrradkurier und lassen Ihre Eigenkündigung zum Arbeitgeber radeln.

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