Personenbedingte Kündigung

Bei einer personenbedingten Kündigung liegt der Kündigungsgrund in der Person des betroffenen Arbeitnehmers (der betroffenen Arbeitnehmerin) bzw. in der persönlichen Situation des / der Betroffenen.

Mit der personenbedingten Kündigung erklärt die Arbeitgeberseite, dass das Arbeitsverhältnis beendet werden soll, weil der / die Arbeitnehmer/in künftig aus fachlichen, persönlichen oder gesundheitlichen Gründen nicht (mehr) in der Lage sei, die Anforderungen des Arbeitsvertrages zu erfüllen und dadurch das wirtschaftliche Interesse der Arbeitgeberseite erheblich beeinträchtigt wäre.

In der Praxis erfolgt die personenbedingte Kündigung am häufigsten als Kündigung wegen Krankheit, auch bezeichnet als krankheitsbedingte Kündigung.

Eine wirksame personen- oder krankheitsbedingte Kündigung setzt unter anderem eine sogenannte negative Prognose voraus. Bedeutet: an dem angegebenen, persönlichen Kündigungsgrund wird sich in absehbarer Zukunft nichts ändern, weil z.B. eine chronische Krankheit festgestellt wurde.

Ausserdem ist gegebenenfalls zu prüfen, ob es alternative Beschäftigungsmöglichkeiten für den / die betroffene/n Arbeitnehmer/in gibt.

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