Zuständiges Arbeitsgericht
Online herausfinden
Ein hilfreiches Tool, das Sie bei der Suche nach dem für Sie zuständigen Gericht online unterstützt, finden Sie z.B. auf dem Justizportal des Bundes und der Länder.
Suche des zuständigen Gerichts / Staatsanwaltschaft
Klicken Sie auf das Bild oben oder auf den folgenden Link.
Justizportal des Bundes und der Länder
Wählen Sie im Formular
- Angelegenheit: Arbeitsgerichtssachen
Geben Sie an, wo Sie gewöhnlich arbeiten:
- Postleitzahl (PLZ) oder Ort des Betriebes
Klicken Sie auf [Abschicken].
Darauf wird Ihnen der Name des für Sie zuständigen Gerichts angezeigt, samt Anschrift und Kontaktmöglichkeiten, wie zum Beispiel der Telefonnummer und der Website.
Wenn Ihr gewöhnlicher Arbeitsplatz (Arbeitsort) nicht an einem bestimmten Standort Ihres Arbeitgebers liegt (Betrieb), ist ggf. für Sie ein anderer Ort massgeblich.
Der private Wohnort des / der Arbeitnehmer:in kommt jedenfalls nur dann als Arbeitsort in Betracht, wenn die Arbeitsleistung ausschließlich und dauerhaft vom Wohnsitz aus erbracht wird, wie es zum Beispiel bei Personen der Fall ist, die 100% im Home-Office arbeiten.
Mehr dazu weiter unten im Abschnitt Örtliche Zuständigkeit.
Bei welchem Arbeitsgericht muss eine Kündigungsschutzklage erhoben werden?
Wer vor Gericht Klage erheben möchte, muss dies vor dem richtigen, dem dafür zuständigen Gericht tun. Die Regelungen und Normen, die bestimmen, welches Gericht zuständig ist, unterscheiden zwischen örtlicher und sachlicher Zuständigkeit.
Doch wie genau finde ich jetzt das zuständige Arbeitsgericht und was muss ich dabei beachten?
Sachliche Zuständigkeit
Die sachliche Zuständigkeit gibt an, bei welcher Art von Gericht ein Prozess geführt werden muss und damit auch, bei welcher Art von Gericht Klage erhoben werden muss.
Gerichte, die bei der sachlichen Zuständigkeit, im Falle einer Klageerhebung, in Betracht kommen, sind zum Beispiel das Amtsgericht, das Verwaltungsgericht oder auch das Arbeitsgericht. Eine Liste über die 5 Gerichtsbarkeiten in Deutschland und welche Gerichte in welchen Fällen sachlich zuständig sind finden Sie z.B. hier.
Im Arbeitsrecht ist grundsätzlich das Arbeitsgericht sachlich zuständig.
In zweiter Instanz ist dann das Landesarbeitsgericht und in letzter Instanz das Bundesarbeitsgericht zuständig.
Nachdem wir festgestellt haben welche Art von Gericht sachlich im Falle einer Klagerhebung im Arbeitsrecht zuständig ist, bleibt noch die Frage offen, welches der vielen Arbeitsgerichte in Deutschland nun tatsächlich für Sie zuständig ist.
Örtliche Zuständigkeit
Im Arbeitsrecht gibt es einige Dinge, auf die Sie bei der Wahl des zuständigen Gerichts achten müssen.
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass nach § 83 ArbGG das Arbeitsgericht zuständig ist, in dessen Bezirk der Betrieb liegt.
Wenn Sie also jeden Tag in einem Betrieb in Hannover zur Arbeit gehen, dann ist für Ihre arbeitsrechtlichen Angelegenheiten grundsätzlich das Arbeitsgericht Hannover zuständig.
Komplizierter wird es jedoch, wenn Sie keinen festen Ort haben an dem Sie arbeiten.
In solch einem Fall ist nach § 48 Abs. 1a Satz 2 ArbGG das Arbeitsgericht örtlich zuständig, von dessen Bezirk aus der/die Arbeitnehmer*in gewöhnlich seine/ihre Arbeit verrichtet oder zuletzt gewöhnlich verrichtet hat. Maßgeblich ist somit der Ort, an dem Arbeitsleistungen gewöhnlich erbracht werden oder zuletzt erbracht wurden.
Im Fall von LKW-Fahrer*innen ist also der Ort der Leistungsort, an dem sie ihre Tour zuletzt gestartet haben oder wo sie ihren LKW beladen haben.
Vorteile
- Beratung und Vertretung durch qualifizierte Fachanwältin und Mediatorin im Arbeitsrecht
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